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Neues aus dem Bundestag
Mit verschiedenen Gesetzen sollen weiterhin zum einen der Gesundheitsschutz verbessert und zum anderen die Folgen der Corona-Pandemie für die Familien und die Gesellschaft insgesamt abgefedert werden.
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Gesetz haben wir in erster Lesung diskutiert. Darin sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, wie die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes(ÖGD), eine Prämie für Pflegekräfte, eine Meldepflicht für an Corona erkrankten und genesenen Menschen sowie die Aufnahme von Corona-Tests in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Gesetz zur Unterstützung von Wissenschaft und Studierenden
Das Gesetz wurde in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Studierende und weitere BAföG-Empfänger sollen keine Nachteile erfahren, wenn sie ihre Ausbildung nicht fortsetzen können und bei der Bewältigung der Pandemie helfen. Die zusätzlichen Einkünfte, die sie durch Jobs in systemrelevanten Bereichen erhalten, werden nicht auf das BAföG angerechnet. Dies Regelung tritt rückwirkend zum 1.März 2020 in Kraft.
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Gesetz für Maßnahmen im Elterngeld
Wir haben eine zeitlich begrenzte Anpassung der Elterngeldregelungen während der Corona-Krise beschlossen. Ziel ist eine verlässliche Unterstützung der betroffenen Familien. Eltern etwa, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollen ihre Elterngeldmonate auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verschieben können. Zudem verlieren Eltern ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Der notwendige gemeinsame Arbeitsumfang wird dazu temporär ausgesetzt. Zeiten mit einem krisenbedingten verringerten Einkommen beispielsweise aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit sollen das Elterngeld nicht reduzieren und haben bei einem weiteren Kind keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.
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[08.05.2020]