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Das Reichswahlgesetz tritt in ganz Deutschland in Kraft. Es führt unter anderem das allgemeine aktive und passive Wahlrecht für Frauen ein. In Deutschland können Frauen daraufhin am 19. Januar 1919 erstmals wählen und gewählt werden.
1929: Reichstag lehnt Gesetz gegen Young-Plan ab
Der Reichstag lehnt mit großer Mehrheit den von nationalistischen Parteien eingebrachten Entwurf des „Gesetzes gegen die Versklavung des deutschen Volkes“ ab. Daraufhin kommt es zum Volksentscheid gegen den Young-Plan, der das nötige Quorum nicht erreicht.
Informationsquelle des „Kalenderblatts“: „Parlamendarium“ der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages"